Fortbildung und Sachkunde zum Jagdschutz: Jäger- & Naturschule Mittelhessen

Laufender ganzjähriger Aus- und Fortbildungsbetrieb

Die gesetzlichen Voraussetzungen zum Jagdschutz sind in den einzelnen deutschen Ländern durch die jeweiligen Landesjagdgesetze geregelt. 

Wer im Land Hessen den Jagdschutz ausüben möchte, muss rechtliche Handlungssicherheit haben und zudem bei einschreiten gegenüber Straftätern die Grundsätze der Eigensicherung beachten.

Mit unseren Jagdschutzlehrgängen I und II werden u. a. nicht nur grundlegende Kenntnisse über die rechtlichen Bedingungen erworben, sondern das einschreiten in kritischen Situationen und Jagdschutzlagen konkret trainiert.

Unser 3-tägiger Jagdschutzlehrgang I mit schriftlicher und mündlich-praktischer Prüfung ist zugleich auch als Jagdaufseherlehrgang im Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen e. V. (JGV MH) als Verbandslehrgang JGV MH mit UTE anerkannt.

Dieser Verbandslehrgang führt allerdings nicht zum bestätigten Jagdaufseher durch die unteren Jagbehörden in Hessen. Für diesen Zweck sei einzig auf den zweiwöchigen Lehrgang des Landesjagdverband Hessen verwiesen, der umfassend eine Vielzahl von Themen wiederholt und prüft, die aus der Vorbereitung zur Jägerprüfung Hessen bekannt sein dürften. Andere Lehrgänge in Hessen führen nicht zum Status des bestätigten Jagdaufsehers durch die hessischen unteren Jagdbehörden.

Der 1-tägige Jagdschutzlehrgang II ist als Einsatztraining für geprüfte / bestätigte Jagdaufseher konzipiert.

Unsere erfahrenen Ausbilder mit entsprechenden Spezial-Kenntnissen bereiten Dich auf die Dinge vor, die in den Jagdaufseher-Lehrgängen nicht oder oft nicht umfassend angesprochen oder trainiert werden.

Jagdschutzlehrgang I HE  - Jagdaufseherlehrgang (JGV MH Verbandslehrgang)

Jagdschutzlehrgang II HE - Jagdaufseher im Einsatz (Einsatztraining)