hunter by river

Ausbildung zum Jagdschein: Jäger- & Naturschule Mittelhessen 

Laufender ganzjähriger Aus- und Fortbildungsbetrieb

Die Anforderungen der Jägerprüfung in Deutschland, dem sogenannten "grünen Abitur", sind hoch. Um diese Prüfung bestehen zu können bedarf es einer sehr guten und umfangreichen Vorbereitung.

In Hessen werden zur Jägerprüfung nur Personen zugelassen, welche an einem von der Oberen Jagdbehörde anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen haben.

Unsere Ausbilder in der Jäger- & Naturschule Mittelhessen sind alle nicht nur erfahrene Jäger, sondern als geprüfte Jagdaufseher oder forstlich ausgebildete Jäger besonders für die Unterrichtung der Jungjägerlehrgänge qualifiziert. Zum Teil haben sie weitergehende Qualifikationen in der Natur- und Wald- oder Erlebnispädagogik, sind zudem Falkner, Fischer, ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuer, Naturschutzwarte und Naturführer. Selbstverständlich sind sie zudem passionierte Jagdgebrauchshundeführer.

Aufgrund der durch die Jäger- & Naturschule Mittelhessen begrenzte und daher kleine Teilnehmerzahl pro Jungjägerkurs, können sich unsere Ausbilder individuell auf jeden Einzelnen einstellen und so die Ausbildung effizient vorantreiben. Dennoch ist uns Teamfähigkeit und eine kameradschaftliche Zusammenarbeit sehr wichtig.

Anerkennung und Gültigkeit 

Die bestandene Jägerprüfung in Mittelhessen ist innerhalb der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültig und anerkannt. Ein Wohnsitzwechsel nach Mittelhessen ist daher nicht notwendig.

Das Mindestalter

für die Erteilung des Jagdscheins ist 16 Jahre. Ähnlich wie beim Autoführerschein darf bereits vorher, also mit 15, mit dem Jungjäger-Lehrgang begonnen werden. Der Jagdschein wird aber erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres durch die Untere Jagdbehörde ausgehändigt. Wer die Jägerprüfung bestanden hat, aber noch nicht 18 Jahre und somit volljährig ist, erhält einen Jugendjagdschein. Dieser wird prüfungsfrei mit der Volljährigkeit in einen herkömmlichen Jagdschein durch die zuständige Untere Jagdbehörde umgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Waffen und Munition durch den Jungjäger selbstständig erworben werden. Alle Einschränkungen des Jugendjagdschein, wie die Begleitung auf der Jagd durch einen jagdlich erfahrenen Erwachsenen und das Verbot der Teilnahme an Gesellschaftsjagden, entfallen.