Fortbildung und Sachkunde zur Fangjagd: Jäger- & Naturschule Mittelhessen
Laufender ganzjähriger Aus- und Fortbildungsbetrieb
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Fangjagd sind in den einzelnen deutschen Ländern durch die jeweiligen Landesjagdgesetze und dazugehörigen Ausführungsbestimmungen verschieden geregelt.
Wer im Land Hessen Fallen stellen will, in denen sich Wildtiere fangen können und sollen, muss dafür sachkundig sein.
Mit diesem eintägigen Sachkundelehrgang zur Fallenjagd werden u. a. grundlegenden Kenntnisse über die rechtlichen Bedingungen in Hessen erworben. Die erforderliche Sachkunde zur Fangjagd wird in Theorie und Praxis durch unsere erfahrenen Ausbilder anschaulich vermittelt.